IHK Hessen innovativ berät Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler seit langem in Fragen der Produktsicherheit. Auch Informationsveranstaltungen, Workshops und Seminare zum Thema vermitteln einschlägige Kenntnisse. Wenn es aber in kniffeligen Fällen darum geht, ob eine CE-Kennzeichnung vorzunehmen ist oder eine Maßnahme die Regelungen auch erfüllt, gibt es zunächst nur eine Instanz, die verbindliche Aussagen treffen kann: Die Marktüberwachungsbehörde. In Hessen sind das die Regierungspräsidien. Aus diesem Grund bieten wir mit den Kasseler CE-Gesprächen ein Online-Format an, in dem einerseits informiert und andererseits auf Ihre Fragen eingegangen wird.
Es gibt einen Themenspeicher der fortlaufend durch aktuelle Themen ergänzt wird (z. B. Folgen des Brexits, Bereitstellung auf dem Markt, Zusammenwirken mehrerer CE-Richtlinien, Umbau von Maschinen, CE-Organisation im Unternehmen, Anwendung von Normen, MDR, PSA usw.). Die Agenda kann aber auf der Basis Ihrer Fragen und Wünsche angepasst werden.
Das Format richtet sich an alle Personen in hessischen Unternehmen und gern auch darüber hinaus, die als Hersteller, Importeure, aber auch als Händler Produktsicherheitsverantwortung tragen.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Michael Dietzsch, 0561 7891 – 284, dietzsch@kassel.ihk.de