Corona-Hilfen für Startups und KMU von der staatlichen Förderbank KfW

Die KfW-​​Bank bie­tet Hil­fen für Star­tups mit und ohne VC-​​Beteiligung an.

  1. Die Bedin­gun­gen für Star­tups, die bereits eine Betei­li­gungs­fi­nan­zie­rung haben, fin­den Sie hier.
  1. Gemein­sam mit den Lan­des­för­der­in­sti­tu­ten unter­stützt die KfW auch Star­tups und kleine Unter­neh­men, an denen kein Venture-​​Capital-​​Fonds betei­ligt ist oder die dar­über hin­aus Unter­stüt­zung suchen. Geför­dert wer­den Anschaf­fun­gen (Inves­ti­tio­nen) und lau­fende Kos­ten (Betriebs­mit­tel).

Vor­aus­set­zun­gen:

  • Sie haben Ihren wirt­schaft­li­chen Schwer­punkt in Deutsch­land.
  • Ihr Unter­neh­men war zum 31.12.2019 nicht in wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten. Das bedeu­tet, es muss auch schon gegrün­det gewe­sen sein!
  • Ihr Grup­pen­um­satz liegt bei max. 75 Mio. Euro.

Die Unter­stüt­zung erfolgt als indi­vi­du­elle Mez­za­nine– oder Betei­li­gungs­fi­nan­zie­rung – mit einem öffent­li­chen För­der­an­teil von max. 800.000 Euro. Die Finan­zie­rung unter­liegt den Regeln zu den EU-​​Kleinbeihilfen und ist durch eine Garan­tie des Bun­des abge­si­chert. Dabei über­nimmt die KfW das Ban­ken­ri­siko – das erhöht Ihre Chance deut­lich, eine Zusage zu erhal­ten.

In Ihre Gesamt­fi­nan­zie­rung kön­nen Sie auch pri­vate Kapi­tal­ge­ber wie Busi­ness Angels ein­bin­den.

Die Finan­zie­rung kön­nen Sie bis 31.12.2020 bean­tra­gen. Bitte wen­den Sie sich dazu an Ihr Lan­des­för­der­in­sti­tut.