Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Antragsplattform für die „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ ist freigeschaltet. Das Bundesprogramm im Umfang von knapp 25 Milliarden Euro knüpft an die Corona-Soforthilfen an und soll helfen, die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu sichern, die durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen weiterhin erhebliche Umsatzeinbußen erleiden. Die laufenden Fixkosten der Fördermonate Juni, Juli und August 2020 werden, abhängig von der Schwere der Umsatzeinbrüche im Vergleichszeitraum, anteilig ausgeglichen. Für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern beträgt der Förderhöchstbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro für drei Monate. Größere Unternehmen können maximal 150.000 Euro für drei Monate erhalten.
Das Antragsverfahren sieht zwingend die Beteiligung eines auf der Plattform des BMWi registrierten Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers vor; nur diese können für förderberechtigte Unternehmen und Organisationen Anträge über die zentrale Plattform einreichen. Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragsteller/-innen daher alsbald mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren (oder, sofern noch nicht vorhanden, sich einen Steuerberater suchen).
Weitere hilfreiche Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Sie hier.
Quelle: BMWI