EU-Einigung für mehr alternative Antriebe bei der öffentlichen Hand
EU-Rat und –Parlament haben sich Mitte Februar auf Quoten für emissionsarme Fahrzeuge in der öffentlichen Beschaffung geeinigt. Die „Clean Vehicles Directive“ legt fest, dass in Deutschland ab 2026 etwa 65 Prozent der neu beschafften Busse alternative Antriebe (Gas, Wasserstoff, Strom) haben müssen. 35 Prozent der bestellten kleinen Nutzfahrzeuge und Pkw müssen ab 2026 Null-Emissionsfahrzeuge sein.
Die Clean Vehicles Directive verpflichtet die öffentliche Hand, bei Bestellung und Beauftragung von Straßenfahrzeugen deutlich verschärfte Anforderungen an CO2-Emissionen umzusetzen. Verbindliche Quoten bei der Bestellung sauberer Fahrzeuge („Clean Vehicles“) werden für den Zeitraum bis Ende 2025 sowie für 2026 bis 2030 festgelegt. Umfasst von den Quoten sind Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, aber auch schwere Nutzfahrzeuge und Busse.
„Clean Vehicles“ sind wie folgt definiert: Als „saubere“ Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (M1, M2, N1) gelten bis Ende 2025 Fahrzeuge mit weniger als 50 g CO2/km, danach gelten 0 g CO2/km. Entsprechend der jetzt ebenfalls vereinbarten CO2-Grenzwerte für Pkw und der Tank-to-wheel-Betrachtung, darf die öffentliche Hand zur Erfüllung der Quote damit ab 2026 nur noch Brennstoffzellen– und reine Batteriefahrzeuge beschaffen. Die Strenge der Quoten wird nach Wirtschaftskraft der Mitgliedsstaaten differenziert. Bei leichten Nutzfahrzeugen in Deutschland muss die öffentliche Hand bereits 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie (voraussichtlich ab 2022) sicherstellen, dass 35 Prozent der beschafften Fahrzeuge „Clean Vehicles“ sind.
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