EU IPO Zuschuss
Seit Anfang des Jahres wurden durch deutsche Unternehmen bereits mehr als 800 Anträge auf Förderung einer Marken-, Patent– bzw. Designanmeldung gestellt und damit EU-Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro gebunden. Knapp 85% aller Antragsteller sind Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Unter folgendem Link können Sie Ihren Antrag beim EU IPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) stellen:
https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/online-services/sme-fund
Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?
Der KMU-Fonds bietet allen KMU mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung.
Anträge können von Inhabern, beauftragten Angestellten oder von im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eingereicht werden. Bewilligte Finanzhilfen werden stets direkt an das KMU überwiesen.
Wie funktioniert der KMU-Fonds?
Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm, bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Je nach Vorhaben stehen zwei Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
- Gutschein 1
- 1.500 Euro für Gebühren für Marken– und Designanmeldungen und/oder IP-Scans (Ein IP-Scan ist eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und kann bei der Entscheidung helfen, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie anmelden möchten, wie Sie das Portfolio Ihres Unternehmens im Bereich des geistigen Eigentums entwickeln und wie Sie für die Zukunft planen, wenn Sie bereits Rechte des geistigen Eigentums eingetragen haben. Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) stellt keine Rechtsdienstleistung dar und ist auch keine Neuheitsrecherche/Marken– oder Designrecherche.)
- Gutschein 2
- 750 Euro für Patentgebühren.
Damit Sie den Zuschuss aus dem KMU-Fonds erhalten können, halten Sie sich bitte genau den vom EU IPO vorgegebenen Ablauf:
So müssen Sie zuerst den Zuschuss beim EU IPO beantragen und können dann erst einen Termin für einen IP-Scan vereinbaren. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des EUIPO. Außerdem gibt es dort FAQs (häufige Fragen und Antworten) zum KMU-Fonds. Weitere Fragen richten Sie bitte direkt an das EU IPO. Auf der EU IPO-Internetseite finden Sie auch deutschsprachige Ansprechpersonen.
Wichtig: Zuerst den Zuschuss unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/online-services/sme-fund beantragen, Finanzhilfebescheid des EU IPO abwarten, dann IP-Scan-Termin durchführen bzw. Patent, Marke oder Design anmelden, dann Erstattungsantrag für die durchgeführte Maßnahme einreichen und Geldeingang erwarten.
Der „Ideas Powered for business SME Fund“ (dt.: „KMU-Fonds“) ist ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU. Er ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EU IPO) umgesetzt wird und vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 läuft. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
*Als KMU gelten nach Definition der Europäischen Kommission Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Sie sollen einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben. (Quelle: EU-Kommission). Speziell für KMUs bietet das DPMA auf seiner Website viele nützliche Informationen an: https://www.dpma.de/service/kmu/index.html.