ZIM-Antragstellung wieder möglich
Die Bundesregierung hat Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage ein klares positives Signal für das ZIM gesetzt. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Mitteln und einem sukzessiven Rückführen in der mittelfristigen Finanzplanung auf ein gegenüber den Vorjahren nach wie vor hohes Niveau, wurde die starke Nachfrage des Mittelstandes berücksichtigt. Damit können ab sofort wieder Anträge im ZIM gestellt werden.
Mit der Öffnung des Programms sind einige Förderbedingungen angepasst worden, um die mittelständischen Unternehmen bei anspruchsvollen Innovationen zu unterstützen und zeitgleich die Mehrjährigkeit der ZIM-Projekte zu berücksichtigen :
- Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs– und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
- Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
Mit der Wiederöffnung wird die Antragstellung im ZIM nochmal deutlich vereinfacht: So können Anträge sowie alle weiteren Dokumente über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt, bis die ZIM-Förderung mittelfristig schnell und voll digital auf dem nutzerfreundlichen zentralen Förderportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beantragt und durchgeführt werden kann.
Für die digitale Antragstellung stehen auf der ZIM-Website ab sofort zwingend zu nutzende, aktualisierte Formulare zur Verfügung.
Quelle: DIHK