Meilenstein in der KI-Regulierung: EU verabschiedet weltweit erste umfassende KI-Verordnung

 

Brüs­sel, 21. Mai 2024 – Der Rat der Euro­päi­schen Union hat heute die erste glo­bale Ver­ord­nung zur Regu­lie­rung von künst­li­cher Intel­li­genz (KI), bekannt als KI-​​Verordnung, offi­zi­ell ange­nom­men. Diese bahn­bre­chende Rechts­vor­schrift ver­folgt einen „risi­ko­ba­sier­ten“ Ansatz: Je höher das poten­zi­elle Risiko eines KI-​​Systems für die Gesell­schaft, desto stren­ger die Vor­schrif­ten. Diese Rege­lung könnte welt­weit als Stan­dard für die KI-​​Regulierung die­nen.

Ziel der Ver­ord­nung

Die Ver­ord­nung zielt dar­auf ab, die Ent­wick­lung und Ein­füh­rung siche­rer und ver­trau­ens­wür­di­ger KI-​​Systeme im gesam­ten EU-​​Binnenmarkt zu för­dern. Sie soll die Grund­rechte der EU-​​Bürger schüt­zen und gleich­zei­tig Inves­ti­tio­nen und Inno­va­tio­nen im Bereich der künst­li­chen Intel­li­genz vor­an­trei­ben. Bestimmte Berei­che, wie mili­tä­ri­sche und Ver­tei­di­gungs­an­wen­dun­gen sowie reine For­schungs­zwe­cke, sind von der Ver­ord­nung aus­ge­nom­men.

Was ist künst­li­che Intel­li­genz?

Künst­li­che Intel­li­genz (KI) umfasst digi­tale Tech­no­lo­gien, die Sys­teme schaf­fen, die mensch­li­che Intel­li­genz nach­ah­men kön­nen. KI-​​Technologien sind zwar nicht neu, haben aber durch Fort­schritte in der Rechen­leis­tung und der Ver­füg­bar­keit gro­ßer Daten­men­gen erheb­li­che Durch­brü­che erzielt. Sie wer­den bereits in vie­len Berei­chen ein­ge­setzt, dar­un­ter vir­tu­elle Assis­ten­ten, medi­zi­ni­sche Dia­gno­sen, auto­ma­ti­sche Über­set­zun­gen und die Vor­her­sage von Natur­ka­ta­stro­phen.

Kate­go­ri­sie­rung von KI-​​Systemen

Die Ver­ord­nung klas­si­fi­ziert KI-​​Systeme nach ihrem Risiko. Sys­teme mit begrenz­tem Risiko unter­lie­gen nur gerin­gen Trans­pa­renz­ver­pflich­tun­gen, wäh­rend Sys­teme mit hohem Risiko stren­gen Anfor­de­run­gen und Ver­pflich­tun­gen unter­lie­gen. Hoch­ris­kante KI-​​Systeme wie kogni­tive Ver­hal­tens­ma­ni­pu­la­tion und Social Sco­ring wer­den in der EU ver­bo­ten.

Ver­pflich­tun­gen und Zulas­sung

Zudem legt die Ver­ord­nung spe­zi­fi­sche Ver­pflich­tun­gen für KI-​​Anbieter fest und regelt die Zulas­sung von KI-​​Systemen im EU-​​Binnenmarkt. Sys­teme mit gerin­gen oder kei­nen Risi­ken blei­ben weit­ge­hend unre­gu­liert, wäh­rend Sys­teme mit begrenz­ten Risi­ken Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen erfül­len müs­sen. Sys­teme mit hohen Risi­ken, wie etwa im Ver­kehrs­we­sen oder bei der Mit­ar­bei­ter­re­kru­tie­rung, müs­sen strenge Auf­la­gen erfül­len. KI-​​Systeme mit unan­nehm­ba­ren Risi­ken, wie Gesichts­er­ken­nung und emo­tio­nale Erken­nung, sind in der EU ver­bo­ten.

All­ge­meine KI-​​Modelle und Governance-​​Struktur

Die Ver­ord­nung umfasst auch Rege­lun­gen für KI-​​Modelle für all­ge­meine Zwe­cke und sieht eine neue Governance-​​Struktur zur Durch­set­zung der Vor­schrif­ten vor. Ver­stöße gegen die Ver­ord­nung wer­den mit emp­find­li­chen Stra­fen belegt, die sich nach dem Umsatz des Unter­neh­mens rich­ten.

För­de­rung von Inno­va­tio­nen

Ziel der Ver­ord­nung ist es auch, Inno­va­tio­nen zu för­dern. Sie sieht die Ein­rich­tung von KI-​​Regulierungs-​​Sandkästen vor, die ein kon­trol­lier­tes Umfeld für die Ent­wick­lung und Erpro­bung neuer KI-​​Systeme bie­ten. Die KI-​​Verordnung wird in Kürze im Amts­blatt der EU ver­öf­fent­licht und tritt 20 Tage spä­ter in Kraft. Die Anwen­dung der Ver­ord­nung beginnt zwei Jahre nach ihrem Inkraft­tre­ten.

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