Meilenstein in der KI-Regulierung: EU verabschiedet weltweit erste umfassende KI-Verordnung
Brüssel, 21. Mai 2024 – Der Rat der Europäischen Union hat heute die erste globale Verordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI), bekannt als KI-Verordnung, offiziell angenommen. Diese bahnbrechende Rechtsvorschrift verfolgt einen „risikobasierten“ Ansatz: Je höher das potenzielle Risiko eines KI-Systems für die Gesellschaft, desto strenger die Vorschriften. Diese Regelung könnte weltweit als Standard für die KI-Regulierung dienen.
Ziel der Verordnung
Die Verordnung zielt darauf ab, die Entwicklung und Einführung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme im gesamten EU-Binnenmarkt zu fördern. Sie soll die Grundrechte der EU-Bürger schützen und gleichzeitig Investitionen und Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz vorantreiben. Bestimmte Bereiche, wie militärische und Verteidigungsanwendungen sowie reine Forschungszwecke, sind von der Verordnung ausgenommen.
Was ist künstliche Intelligenz?
Künstliche Intelligenz (KI) umfasst digitale Technologien, die Systeme schaffen, die menschliche Intelligenz nachahmen können. KI-Technologien sind zwar nicht neu, haben aber durch Fortschritte in der Rechenleistung und der Verfügbarkeit großer Datenmengen erhebliche Durchbrüche erzielt. Sie werden bereits in vielen Bereichen eingesetzt, darunter virtuelle Assistenten, medizinische Diagnosen, automatische Übersetzungen und die Vorhersage von Naturkatastrophen.
Kategorisierung von KI-Systemen
Die Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risiko. Systeme mit begrenztem Risiko unterliegen nur geringen Transparenzverpflichtungen, während Systeme mit hohem Risiko strengen Anforderungen und Verpflichtungen unterliegen. Hochriskante KI-Systeme wie kognitive Verhaltensmanipulation und Social Scoring werden in der EU verboten.
Verpflichtungen und Zulassung
Zudem legt die Verordnung spezifische Verpflichtungen für KI-Anbieter fest und regelt die Zulassung von KI-Systemen im EU-Binnenmarkt. Systeme mit geringen oder keinen Risiken bleiben weitgehend unreguliert, während Systeme mit begrenzten Risiken Transparenzanforderungen erfüllen müssen. Systeme mit hohen Risiken, wie etwa im Verkehrswesen oder bei der Mitarbeiterrekrutierung, müssen strenge Auflagen erfüllen. KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken, wie Gesichtserkennung und emotionale Erkennung, sind in der EU verboten.
Allgemeine KI-Modelle und Governance-Struktur
Die Verordnung umfasst auch Regelungen für KI-Modelle für allgemeine Zwecke und sieht eine neue Governance-Struktur zur Durchsetzung der Vorschriften vor. Verstöße gegen die Verordnung werden mit empfindlichen Strafen belegt, die sich nach dem Umsatz des Unternehmens richten.
Förderung von Innovationen
Ziel der Verordnung ist es auch, Innovationen zu fördern. Sie sieht die Einrichtung von KI-Regulierungs-Sandkästen vor, die ein kontrolliertes Umfeld für die Entwicklung und Erprobung neuer KI-Systeme bieten. Die KI-Verordnung wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Anwendung der Verordnung beginnt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten.
Fragen zum Thema KI-Technologien?
Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie neutral und kostenfrei.
Ansprechpartnerin
Katherin Maria Bonanno-Duran
Tel.: 069 2197 – 1270
Fax: 069 2197 – 1484
k.bonanno-duran@frankfurt-main.ihk.de