Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in Kraft
Am 18. Juli 2024 ist die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich auf nahezu alle Produkte, um Umweltaspekte und Ressourcenschonung stärker zu berücksichtigen.
Wesentliche Neuerungen
Die neuen Regelungen betreffen nun fast alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht nur energieverbrauchende Geräte. Zu den ersten neuen Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, gehören Textilien, Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien.
Die Verordnung zielt darauf ab, den gesamten Lebenszyklus eines Produkts nachhaltiger zu gestalten. Wichtige Kriterien umfassen Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit und Ressourceneffizienz. Ein digitaler Produktpass soll relevante Informationen für Verbraucher, Industrie und Behörden zugänglich machen. Ergänzend zur Energieverbrauchskennzeichnung wird ein Reparierbarkeits-Index oder ein Ökodesign-Label eingeführt.
Regelungen und Übergangsfristen
Das Anforderungsniveau wird durch delegierte Rechtsakte definiert, und Unternehmen haben 18 Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der spezifischen Produktverordnung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von manchen Anforderungen ausgenommen und erhalten besondere Unterstützung.
Ökodesign-Kriterien werden künftig auch bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt. Ab Juli 2026 gilt das Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte, zunächst für bestimmte Textilien und Schuhe, später eventuell auch für andere Produktgruppen. KMU sind vorübergehend davon ausgenommen.
Nächste Schritte
Die EU-Kommission wird bis März 2025 einen Arbeitsplan erstellen, der alle relevanten Produktgruppen listet. Erste Verordnungen für Textilien und Stahl sind bereits in Arbeit und werden bis Ende 2025 erwartet.
Rolle des Umweltbundesamtes
Das Umweltbundesamt (UBA) arbeitet mit der EU-Kommission an der Entwicklung der ökologischen Anforderungen und vertritt Deutschland im EU-Konsultationsforum. Das UBA begrüßt die neuen einheitlichen Anforderungen, die zu erheblichen Umweltverbesserungen führen sollen.
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