Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in Kraft

 

Am 18. Juli 2024 ist die neue EU-​​Verordnung für das Öko­de­sign nach­hal­ti­ger Pro­dukte (ESPR) in Kraft getre­ten. Sie ersetzt die bis­he­rige Ökodesign-​​Richtlinie und erwei­tert den Anwen­dungs­be­reich auf nahezu alle Pro­dukte, um Umwelt­as­pekte und Res­sour­cen­scho­nung stär­ker zu berück­sich­ti­gen.

Wesent­li­che Neue­run­gen

Die neuen Rege­lun­gen betref­fen nun fast alle Pro­dukte, die in der EU in Ver­kehr gebracht wer­den, nicht nur ener­gie­ver­brau­chende Geräte. Zu den ers­ten neuen Pro­dukt­grup­pen, für die öko­lo­gi­sche Min­dest­an­for­de­run­gen geprüft wer­den sol­len, gehö­ren Tex­ti­lien, Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl, Alu­mi­nium, Rei­ni­gungs­mit­tel und Che­mi­ka­lien.

Die Ver­ord­nung zielt dar­auf ab, den gesam­ten Lebens­zy­klus eines Pro­dukts nach­hal­ti­ger zu gestal­ten. Wich­tige Kri­te­rien umfas­sen Halt­bar­keit, Wie­der­ver­wend­bar­keit, Repa­rier­bar­keit und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz. Ein digi­ta­ler Pro­dukt­pass soll rele­vante Infor­ma­tio­nen für Ver­brau­cher, Indus­trie und Behör­den zugäng­lich machen. Ergän­zend zur Ener­gie­ver­brauchs­kenn­zeich­nung wird ein Reparierbarkeits-​​Index oder ein Ökodesign-​​Label ein­ge­führt.

Rege­lun­gen und Über­gangs­fris­ten

Das Anfor­de­rungs­ni­veau wird durch dele­gierte Rechts­akte defi­niert, und Unter­neh­men haben 18 Monate Über­gangs­zeit nach Inkraft­tre­ten der spe­zi­fi­schen Pro­dukt­ver­ord­nung. Kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) sind von man­chen Anfor­de­run­gen aus­ge­nom­men und erhal­ten beson­dere Unter­stüt­zung.

Ökodesign-​​Kriterien wer­den künf­tig auch bei öffent­li­chen Auf­trä­gen berück­sich­tigt. Ab Juli 2026 gilt das Ver­bot der Ver­nich­tung gebrauchs­fä­hi­ger Pro­dukte, zunächst für bestimmte Tex­ti­lien und Schuhe, spä­ter even­tu­ell auch für andere Pro­dukt­grup­pen. KMU sind vor­über­ge­hend davon aus­ge­nom­men.

Nächste Schritte

Die EU-​​Kommission wird bis März 2025 einen Arbeits­plan erstel­len, der alle rele­van­ten Pro­dukt­grup­pen lis­tet. Erste Ver­ord­nun­gen für Tex­ti­lien und Stahl sind bereits in Arbeit und wer­den bis Ende 2025 erwar­tet.

Rolle des Umwelt­bun­des­am­tes

Das Umwelt­bun­des­amt (UBA) arbei­tet mit der EU-​​Kommission an der Ent­wick­lung der öko­lo­gi­schen Anfor­de­run­gen und ver­tritt Deutsch­land im EU-​​Konsultationsforum. Das UBA begrüßt die neuen ein­heit­li­chen Anfor­de­run­gen, die zu erheb­li­chen Umwelt­ver­bes­se­run­gen füh­ren sol­len.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier.