Ökodesign-Verordnung verabschiedet
Am 27. Mai hat der Rat der Europäischen Union die neue Ökodesign-Verordnung verabschiedet, die die bisherige Richtlinie ablöst und deutlich erweitert. Diese Verordnung stellt aus Sicht der Politik einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft dar, indem sie Unternehmen von Anfang an dazu anhält, ihre Produkte nachhaltig zu gestalten.
Mit wenigen Ausnahmen, wie Autos und Produkte der Sicherheits– und Verteidigungsindustrie, werden alle Produktkategorien von der neuen Verordnung erfasst.
Neue Anforderungen an Produkte
Die Verordnung regelt eine Reihe von Anforderungen an Produkte, darunter Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Zudem werden Regeln zur Energie– und Ressourceneffizienz, Wiederaufbereitung und Recycling angepasst. Ein digitaler Produktpass soll zukünftig für mehr Transparenz sorgen.
Auch die öffentliche Beschaffung ist von den neuen Kriterien beeinflusst, die einen nachhaltigen Einkauf fördern sollen. Ein bedeutendes Element der Verordnung ist das Vernichtungsverbot von unverkauften Textilien, welches Ressourcenverschwendung weiter reduzieren soll.
Mit der Zustimmung des Rats wurde der Rechtsakt formell angenommen. Die Verordnung wird im nächsten Schritt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 24 Monate nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Europäischen Rats
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