Ökodesign-Verordnung verabschiedet

 

Am 27. Mai hat der Rat der Euro­päi­schen Union die neue Ökodesign-​​Verordnung ver­ab­schie­det, die die bis­he­rige Richt­li­nie ablöst und deut­lich erwei­tert. Diese Ver­ord­nung stellt aus Sicht der Poli­tik einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Kreis­lauf­wirt­schaft dar, indem sie Unter­neh­men von Anfang an dazu anhält, ihre Pro­dukte nach­hal­tig zu gestal­ten.

Mit weni­gen Aus­nah­men, wie Autos und Pro­dukte der Sicher­heits– und Ver­tei­di­gungs­in­dus­trie, wer­den alle Pro­dukt­ka­te­go­rien von der neuen Ver­ord­nung erfasst.

Neue Anfor­de­run­gen an Pro­dukte

Die Ver­ord­nung regelt eine Reihe von Anfor­de­run­gen an Pro­dukte, dar­un­ter Lang­le­big­keit, Wie­der­ver­wend­bar­keit, Auf­rüst­bar­keit und Repa­rier­bar­keit von Pro­duk­ten. Zudem wer­den Regeln zur Ener­gie– und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz, Wie­der­auf­be­rei­tung und Recy­cling ange­passt. Ein digi­ta­ler Pro­dukt­pass soll zukünf­tig für mehr Trans­pa­renz sor­gen.

Auch die öffent­li­che Beschaf­fung ist von den neuen Kri­te­rien beein­flusst, die einen nach­hal­ti­gen Ein­kauf för­dern sol­len. Ein bedeu­ten­des Ele­ment der Ver­ord­nung ist das Ver­nich­tungs­ver­bot von unver­kauf­ten Tex­ti­lien, wel­ches Res­sour­cen­ver­schwen­dung wei­ter redu­zie­ren soll.

Mit der Zustim­mung des Rats wurde der Rechts­akt for­mell ange­nom­men. Die Ver­ord­nung wird im nächs­ten Schritt im Amts­blatt der Euro­päi­schen Union ver­öf­fent­licht und tritt 24 Monate nach ihrer Bekannt­gabe in Kraft.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Seite des Euro­päi­schen Rats

 

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