Förderung Forschungszulage: Prüfleitfaden veröffentlicht
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erstmalig den Leitfaden zur Prüfpraxis der Steuerlichen Forschungszulage veröffentlicht.
Damit wird allen Unternehmen, die einen Antrag auf die steuerliche Förderung ihrer Aufwendungen im Rahmen von Forschung und Entwicklungstätigkeiten stellen wollen, ein konkreter Einblick in die Prüfungspraxis der Bescheinigungsstelle ermöglicht. Die Veröffentlichung soll zur Transparenz im Bescheinigungsverfahren beitragen. Sie ist besonders hilfreich für alle, die eigenhändig einen Antrag über das Elster-Portal stellen wollen.
Die Forschungszulage gilt für Vorhaben seit 2020. Sie soll Unternehmen unterstützen, mehr in Forschung und Entwicklung zu investieren. Unternehmen können diese Zulage beim Finanzamt beantragen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung der BSFZ. Diese betätigt die Förderfähigkeit bestimmter Sach– und Personalaufwendungen.
Leitfaden online
Hier gelangen Sie zum Leitfaden zur Prüfpraxis.
Alle nützlichen Informationen zum Antrag finden Sie auf der Website der Bescheinigungsstelle unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/
Antragsverfahren – Darstellung: BSFZ
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Frank Irmscher
Leiter IHK Hessen innovativ
IHK Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 2197 – 1515
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