Förderung Forschungszulage: Prüfleitfaden veröffentlicht

 

Die Beschei­ni­gungs­stelle For­schungs­zu­lage (BSFZ) hat in Abstim­mung mit dem Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) erst­ma­lig den Leit­fa­den zur Prüf­pra­xis der Steu­er­li­chen For­schungs­zu­lage ver­öf­fent­licht.

Damit wird allen Unter­neh­men, die einen Antrag auf die steu­er­li­che För­de­rung ihrer Auf­wen­dun­gen im Rah­men von For­schung und Ent­wick­lungs­tä­tig­kei­ten stel­len wol­len, ein kon­kre­ter Ein­blick in die Prü­fungs­pra­xis der Beschei­ni­gungs­stelle ermög­licht. Die Ver­öf­fent­li­chung soll zur Trans­pa­renz im Beschei­ni­gungs­ver­fah­ren bei­tra­gen. Sie ist beson­ders hilf­reich für alle, die eigen­hän­dig einen Antrag über das Elster-​​Portal stel­len wol­len.

Die For­schungs­zu­lage gilt für Vor­ha­ben seit 2020. Sie soll Unter­neh­men unter­stüt­zen, mehr in For­schung und Ent­wick­lung zu inves­tie­ren. Unter­neh­men kön­nen diese Zulage beim Finanz­amt bean­tra­gen. Dafür benö­ti­gen Sie eine Beschei­ni­gung der BSFZ. Diese betä­tigt die För­der­fä­hig­keit bestimm­ter Sach– und Per­so­nal­auf­wen­dun­gen.

Leit­fa­den online

Hier gelan­gen Sie zum Leit­fa­den zur Prüf­pra­xis.

Alle nütz­li­chen Infor­ma­tio­nen zum Antrag fin­den Sie auf der Web­site der Beschei­ni­gungs­stelle unter: https://​www​.beschei​ni​gung​-for​schungs​zu​lage​.de/

Antrags­ver­fah­ren – Dar­stel­lung: BSFZ

Sie haben Fra­gen rund um den Antrag auf For­schungs­zu­lage?

Spre­chen Sie uns an! Wir unter­stüt­zen Sie neu­tral und kos­ten­frei.


Frank Irm­scher
Lei­ter IHK Hes­sen inno­va­tiv

IHK Frank­furt am Main
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