Im 20. Kasseler CE-Gespräch werden wir uns mit „der Zeit danach“ befassen.
Welche Pflichten ergeben sich für Hersteller, die über das „bloße“ Erfüllen der Sicherheitsanforderungen bis zur Bereitstellung auf dem Markt hinausgehen – also, wenn man bspw. nach der Bereitstellung auf dem Markt feststellt, dass das Produkt doch nicht ganz den CE-Vorschriften entspricht oder sich bei der Nutzung Risiken und Gefahren ergeben, die vorher nicht erkannt wurden.
- Wie geht man mit Marktbeobachtungspflichten um?
- Welche organisatorischen Pflichten ergeben sich daraus?
- Was bedeutet „die Wirtschaftsakteure stellen sicher…“?
Moritz Stämmler, Dezernatsleiter der Marktüberwachung beim Regierungspräsidium Kassel, erläutert einige Beispiele dazu aus den CE-Vorschriften. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr, wird im Anschluss weitergehende praktische Maßnahmen für die betrieblichen Abläufe dazu erläutern.
Wie immer bieten wir Raum für Fragen und Diskussion.